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Liberalisierung des Motorrad-Führerschein für Autofahrer

Motorrad oder Roller fahren mit Autoführerschein
 
Eine Neuregelung des Bundesverkehrsministeriums ermöglicht erfahrenen Autofahrern seit dem 1.1.2020 eine vereinfachte und kostengünstige Möglichkeit auch Krafträder der Klasse A1 zu fahren.
 
Für Sie bietet sich die Gelegenheit, eine 125er auszuwählen und den Fahrspaß zu genießen.
 
Die Voraussetzungen für das Fahren in der Kategorie Leichtkrafträder (125ccm) für Besitzer des Autoführerschein Klasse B:
 
- Mindestalter von 25 Jahren
- 5-jährige PKW-Fahrpraxis
- Nachweis einer Schulung in Theorie und Praxis
 
Alle Details hält Ihre örtliche Fahrschule bereit.

Information des Bundesverkehrsministerium von Andreas Scheuer (CSU) im Jahr 2019

Das Bundesverkehrsministerium von Andreas Scheuer (CSU) sah im Jahr 2019 vor, dass Autofahrer ihren Klasse-B-Führerschein um eine sogenannte Schlüsselzahl erweitern können, um damit Leichtkrafträder fahren zu dürfen.
 
Die Leichtkrafträder haben maximal 15 PS (Motorräder bis 125ccm bzw. 150ccm). Bisher war dafür allein der Motorrad-Führerschein A1 notwendig. Eine umfangreiche Ausbildung mit Prüfung soll entfallen.
 
Gemäß dem Miniterium reicht es aus, wenn der Autofahrer eine 90-minütige Theorieeinheit und sechs praktische Fahrstunden absolviert. Letztere können außerhalb des Straßenverkehrs stattfinden, etwa auf einem Verkehrsübungsplatz. Der Autofahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und seinen Auto-Führerschein seit mindestens fünf Jahren besitzen.
 
Der Bundesrat hatte dann Ende 2019 trotz Kritik zahlreicher Verbände und Prüfgesellschaften wie etwa TÜV und DEKRA einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt.
 
Wer einen B-Führerschein besitzt, darf ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder der Klasse A1 bis 125 ccm fahren. Seit 1.1. 2020 können Autofahrer nach Absolvieren einiger Fahrstunden den PKW-B-Führerschein auf Leichtkrafträder durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 erweitern. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine generelle Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sondern nur die Berechtigung ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nur im Inland geführt werden. Ähnliche Liberalisierungen zum Motorrad-Führerschein für Autofahrer gibt es zuvor bereits in Österreich.
 
Zusammenfassung. Das sind die Bedingungen für das Fahren einer 125er mit dem B-Führerschein:
 
Damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bewegen dürfen, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
 
- Mindestalter von 25 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit fünf Jahren
- Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt werden muss
- Eintragung innerhalb eines Jahres bei der Führerscheinstelle, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben

 
Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf dabei eine Motorleistung von 11 kW (15 PS) nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können zum Teil bis zu 125 km/h fahren.

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