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Motorrad und Parken

Motorrad Parken

Motorrad und Parken

Motorräder müssen sich wie KFZ an die Straßenverkehrsordnung halten. Motorradfahrer dürfen einen KFZ-Stellplatz benutzen, wenn es sich bei diesem nicht um einen ausschließlich gekennzeichneten Stellplatz für KFZ handelt. Oftmals gibt es darüber hinaus gekennzeichnete Parkplätze extra für Motorräder. In so einem Fall sollte man keinen KFZ-Stellplatz aufsuchen und ein Knöllchen riskieren.
 

Nebenstehend ein Verkehrsschild, wo ein Auto halbseitig mit Rädern auf dem Bürgersteig parkt. In diesem Fall ist das Parken auf dem Bürgersteig am Rand erlaubt. Dabei muss jedoch das Blockieren des Gehweges durch das Bike verhindert und auf genügend Platz für Rollstuhlfahrer geachtet werden.

Auf Bürgensteigen ist es im Allgemeinen nur unter bestimmten Umständen erlaubt zu parken:
 
Wenn es obiges Schild nicht gibt, dann sollte man auch nicht auf dem Bürgersteig parken. Dies wird oftmals dennoch toleriert. Es hängt also von der Willkür der jeweilig kontrollierenden Person ab. Aber ohne Garantie nehmen. Ein Knöllchen kann man sich schnell einfangen. Ferner ist zu beachten, dass, wenn du schon auf dem Bürgersteig parkst, dass du immer niemanden blockierst. Dann erst recht werden sie auf dich aufmerksam.
 
Außerdem: Wenn das Parkschild es erfordert, müssen auch noch Parkschein oder Parkuhr am Motorrad lesbar angebracht werden. Den Parkschein kann man mit einem Klebefilm festmachen, damit er nicht wegfliegen kann. Die Parkscheibe kann man lochen und über ein Umhängeschloss befestigen.
 
Ob man in ein Parkhaus mit einem Motorrad parken darf, ist vor der Einfahrt i.d. Regel gekennzeichnet. Darauf dann achten. Zur Freude aller gibt es genug motorradfreundliche Parkhäuser in denen Stellplätze für unsere Bikes angeboten werden.

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