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Tagfahrlicht für Motorräder

Tagfahrlicht für Motorräder in Deutschland, Österreich und Schweiz

Tagfahrlicht (TFL) für Motorräder - Pflicht oder nicht?
 
Tagfahrlicht (TFL) für Motorräder in Deutschland:
 
Zu unterscheiden sind Tagfahrlicht (TFL) und Abblendlicht. Tagfahrleuchten (TFL) sind zusätzliche, auf die Fahrzeugfront beschränkte Lichter, die gut sichtbar sind, ohne zu blenden. Sie sind schwächer als das Abblendlicht und können dieses keinesfalls ersetzen.
 
Tagfahrleuchten (TFL) sind speziell auf den Gegenverkehr gerichtet und dienen deiner besseren Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer bei Tageslicht bei geringem Energieverbrauch. Der Anbau ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Beim Anbau müssen Tagfahrleuchten gemäß ECE-R 87 genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Dieses kann auf dem Glas, Reflektor oder Gehäuse angebracht sein.
 
Das Abblendlicht ist dagegen auf die Fahrbahn gerichtet und nicht wie das Tagfahrlicht auf den Gegenverkehr. Es dient eigentlich dem Zweck, die Fahrbahn vor dem Fahrzeug auszuleuchten und nicht die Sichtbarkeit dessen zu erhöhen. Am Tage absorbiert die Fahrbahn jedoch das meiste Licht, sodass das Abblendlicht nur zum Teil ein guter Ersatz für die Tagfahrleuchten darstellt.
 
Zum anderen erhöht das Einschalten des Abblendlichts auch bei Tage den Kraftstoffverbrauch. Da Tagfahrleuchten meist aus LED-Lampen bestehen, benötigen diese weniger Energie und beeinflussen den Verbrauch des Fahrzeugs deshalb nur geringfügig (Vergleich Energieverbrauch: Tagfahrleuchten veranschlagen nur etwa 10 % des Verbrauchs durch das eingeschaltete Abblendlicht).

Unabhängig davon ist gemäß § 17 StVO aber immer das Abblendlicht einzuschalten bei: Erhebliche Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen, Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.

Ist bei deinem Motorrad die Tagfahrleuchte nicht angebaut, hast du generell die Pflicht, am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Wenn du aber ein Motorrad mit Tagfahrlicht (TFL) verfügst, sollte dieses aus energetischen Gründen eingeschaltet werden. Denn Tagfahrleuchten verbrauchen wie erwähnt weniger Energie, da sie eine deutlich geringere Leuchtkraft als Abblendlampen haben. Wenn du nun über ein Tagfahrlicht verfügst, wird es nur vorn benötigt. Hinten muss keines vorhanden sein. Tatsächlich ist das Bestandteil der Definition der europäischen Richtlinie ECE-R 78: „Eine Tagfahrleuchte ist eine nach vorn gerichtete Leuchte, die dazu benutzt wird, das Fahrzeug leichter erkennbar zu machen, wenn es bei Tageslicht fährt."

Nochmals die Ausnahme: Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind Tagfahrleuchten kein Ersatz für das Abblendlicht.
 
Tagfahrlicht (TFL) für Motorräder in Österreich:
 
Nach § 17 Absatz 2a Straßenverkehrsordnung (StVO), in Österreich KFG § 99 (5), (5a); KDV § 11 (8), müssen Motorradfahrer UND Motorroller am Tage auch in Österreich entweder das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten eingeschaltet haben.
 
Gleiche Regelung wie in Deutschland: Wenn dein Motorrad nicht über ein Tagesfahrlicht verfügt, dann musst du tagsüber stets mit Abblendlicht fahren.

 
Tagfahrlicht (TFL) für Motorräder in der Schweiz:
 
Das Fahren mit Licht am Tag ist auch in der Schweiz Pflicht seit dem 1. Januar 2014. Diese Regelung gilt für alle Motorfahrzeuge wie Motorwagen und eben auch Motorräder.
 
Wenn dein Motorrad über ein Tagfahrlicht verfügt, dann benutzt du dieses für den Tag. (Tagfahrleuchten sind zusätzlich angebrachte Lichter, die gut sichtbar sind ohne zu blenden. Sie besitzen eine längere Lebensdauer und verbrauchen weniger Energie. Sie sind schwächer als Abblendlichter und können diese keinesfalls ersetzen)
 
Gleiche Regelung wie in Deutschland: Wenn dein Motorrad nicht über ein Tagesfahrlicht verfügt, dann musst du tagsüber stets mit Abblendlicht fahren.

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